Präambel
Mit diesem Code of Conduct/Verhaltenskodex geht die gesamte Frugalis Gruppe (bestehend aus der Frugalis GmbH & Co.KG, der Frutania GmbH der Frutania Logistik GmbH sowie der Frutadis GmbH – im Folgenden Frutania genannt) die Verpflichtung ein, in ihren Unternehmensprozessen Grundprinzipien zur Beachtung der Menschenrechte, zum Schutze der Umwelt, sowie die Achtung des Arbeitsrechtes nach internationalen Standards einzuhalten. Dieser Code of Conduct/Verhaltenskodex beschreibt die Haltung der gesamten Frutania Gruppe und ihr Verhalten gegenüber den eigenen Mitarbeitenden, Geschäftspartner:innen und der Gesellschaft.
Der Code of Conduct/Verhaltenskodex basiert auf den Konventionen der Internationalen Arbeiterorganisation (ILO), der Menschenrechtserklärung der UNO, den Konventionen der UNO über die Rechte von Kindern sowie über die Abschaffung jeglicher Form der Diskriminierung von Frauen, dem UN Global Compact und den OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen, die auch in den BSCI-Verhaltenskodex einfließen.
Der Code of Conduct/Verhaltenskodex dient als Grundlage und Leitfaden, da er nicht jede mögliche Situation und jede einzuhaltende Regel erfassen kann. Wir sind uns bewusst, dass durch die Internationalisierung des Geschäftslebens sowie durch die Vielzahl und Komplexität der gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften, das Risiko von Gesetzesverstößen zunimmt. Wir werden unseren Code of Conduct/Verhaltenskodex kontinuierlich weiterentwickeln und an neue gesetzliche Anforderungen anpassen.
Einleitung
Die Frutania GmbH wurde 2001 von Markus Schneider gegründet. Im Laufe der Unternehmensentwicklung wurden weitere Firmen gegründet, die unter dem gemeinsamen Dach der Frugalis GmbH & Co.KG zusammengefasst wurden. Da das Kerngeschäft in der Frutania GmbH abgewickelt wird und in erster Linie in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, steht Frutania als Synonym für die gesamte Unternehmensgruppe. Frutania ist ein professionelles Bindeglied zwischen Obst und Gemüse Produzent:innen und dem Lebensmitteleinzelhandel. Das Obst und Gemüse wird von fest angeschlossenen deutschen Produzent:innen angebaut. Darüber hinaus aber auch europa- bzw. weltweit bezogen und sowohl über den Lebensmitteleinzelhandel als auch über den Großfachhandel vermarktet.
Unsere Vision
Mit der Vision „Für eine Welt, die allen schmeckt, mit einem Stück vom Glück für alle.“ setzen wir den Grundstein für unser Handeln.
Unsere Grundprinzipien
Soziales • Ökologie • Wirtschaft • Gesellschaft
Soziale Grundprinzipien
Als Unternehmensgruppe Frutania sind wir ein Teil der Gesellschaft und wollen als solche einen positiven Beitrag zu ihrer Entwicklung leisten. Deshalb sind die Themen in unserem Umfeld ein wichtiger Maßstab für unsere eigene Bewertung.
Wir und unsere regionalen, nationalen und internationalen Partner:innen setzen uns für einen fairen Umgang mit unseren Mitarbeitenden ein. Dazu gehören insbesondere die freie Wahl des Arbeitsplatzes, die Einhaltung der Standards der Internationalen Arbeitsorganisation zu Mindestalter und Kinderarbeit, Verbot diskriminierender Praktiken und die Einhaltung der jeweiligen Sozial- und Mindeststandards. Wir sind bestrebt, die Umweltbelastung so gering wie möglich zu halten und beachten alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften.
Diskriminierungsverbot
Es wird keine Diskriminierung in der Beschäftigung und dem Beruf bei diesen Gründen – Geschlecht, Alter, sexuelle Orientierung, Schwangerschaft, Behinderung, Nationalität, ethnische Herkunft, Hautfarbe, Religion oder Weltanschauung, politische Überzeugung, sozialer Hintergrund oder Familienstand toleriert.
Fairer Umgang
Alle Beschäftigten sind mit Würde und Respekt zu behandeln. Jegliche Form von körperlicher Bestrafung, Androhungen oder sexuelle und andere physische wie psychische Belästigung sind untersagt.
Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit
Ausbeuterische Kinderarbeit gemäß den Bestimmungen der ILO, den Konventionen der Vereinten Nationen sowie national geltenden Gesetzen wird von Frutania nicht akzeptiert.
Zwangs-, Sklaven- oder Gefängnisarbeit sind verboten. Beschäftigte dürfen nicht durch Gewalt, Zwang oder unter Androhung von Strafen zur Beschäftigung gezwungen werden.
Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten haben dem geltenden Recht und den Branchenstandards oder den relevanten ILO- Konventionen zu entsprechen. Gesetzlich geregelte Ruhetage werden eingehalten.
Faire Löhne
Die geltenden Vorschriften und Branchenstandards über Vergütung und Leistung sind einzuhalten. Beschäftigte sind angemessen zu entlohnen. Der gezahlte Lohn hat mindestens den gesetzlichen oder den industriellen Mindeststandards zu entsprechen, je nachdem welcher höher ist. Die Löhne sind klar zu definieren und regelmäßig sowie vollständig zu leisten. Illegale und unberechtigte Lohnabzüge, insbesondere durch Disziplinarmaßnahmen, sind verboten.
Vereinigungsfreiheit
Das Recht der Beschäftigten auf Bildung von unabhängigen und freien Beschäftigtenorganisationen und auf Führung freier Verhandlungen über Tarife und Rechte von Beschäftigten werden gewährleistet.
Arbeitsschutz und -sicherheit
Der Arbeitgeber hält die jeweilig geltenden Gesetze, Verordnungen und Standards zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ein. Geschäftspartner:innen sind verpflichtet, die Regelungen der einschlägigen Konventionen der International Labour Organisation (ILO) und Industriestandards zur Arbeitszeit zu beachten. Jegliche Verletzung von grundlegenden Menschenrechten am Arbeitsplatz und in betrieblichen Einrichtungen ist untersagt. Relevante Arbeitsprozesse werden auf potenzielle Gesundheits- und Sicherheitsrisiken analysiert und kontrolliert und geeignete Maßnahmen zu deren Minimierung getroffen. Vor allem Jugendliche sollen keinen gefährlichen, unsicheren oder ungesunden Situationen ausgesetzt werden, die ihre Entwicklung und Gesundheit gefährden.
Alle direkt anliefernden Produzent:innen stellen die Überprüfung der oben genannten Anforderungen durch geeignete externe Audits auf ihrem Betrieb sicher.
Alle Lieferant:innen, die an die Frutania GmbH anliefern, stellen sicher, dass ihre Vor-Lieferant:innen (Produzent:innen) und Packbetriebe/ Verarbeitungsbetriebe von Obst- und Gemüseprodukten, die Einhaltung der oben genannten Anforderungen durch externe Audits überprüfen lassen.
Ökologische Grundprinzipien
Frutania befürwortet die Produktion nachhaltiger Produkte in der gesamten Wertschöpfungskette unter fairen Arbeits- und Sozialbedingungen und damit die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung. Dabei soll der Einsatz und Schutz von Ressourcen (Wasser, Energie etc.), der Klimaschutz, die Vermeidung von Müll, der Arten- und Tierschutz und die soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden im Vordergrund stehen.
Die Lieferant:innen müssen alle geltenden Umweltgesetze, -vorschriften und Industriestandards sowie die Anforderungen an die Behandlung und Ableitung von Industrieabwässern, kontrollierte Luftemissionen, Recycling, Handhabung und Entsorgung von Chemikalien und Abfällen, Umweltgenehmigungen und Umweltberichte einhalten. Darüber hinaus müssen die Lieferant:innen alle zusätzlichen Umweltanforderungen einhalten, oder Vertragsunterlagen einhalten, die speziell für die an die Frutania Gruppe gelieferten Produkte und erbrachten Dienstleistungen festgelegt worden sind.
Umweltbelastungen sind zu vermeiden. Umwelt- und Klimaschutz sowie die Förderung von Biodiversität ist eine kontinuierliche Aufgabe. Hierfür tätigen Geschäftspartner:innen angemessene Anstrengungen. Alle Geschäftspartner:innen sind dazu aufgefordert, im Rahmen der Möglichkeiten, die nachhaltige Produktion zu fördern.
Wirtschaftliche Grundprinzipien
Korruptionsverbot
Jegliche Form der Korruption, Bestechung, Betrug oder Erpressung ist untersagt. Geschäftliche Verbindungen oder Kontakte dürfen weder zum eigenen noch zum fremden Vorteil genutzt werden. Die jeweils geltenden lokalen Anti-Korruptions- und Bestechungsgesetze sind zu beachten.
Handlungen und Entscheidungen werden frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Entscheidungen getroffen. Die Gewährung von persönlichen Vorteilen (Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleistungen etc.) durch Lieferant:innen und deren Mitarbeitende an Amtsträger mit dem Ziel, Vorteile für den:die Lieferant:in oder den Mitarbeitenden oder Dritte zu erlangen, ist nicht zulässig. Darüber hinaus dürfen Geschäftsleitung und Mitarbeitende im geschäftlichen Verkehr keine Vorteile anbieten, versprechen, fordern, gewähren oder annehmen, die in der Absicht gewährt werden, die Geschäftsbeziehung in unangemessener Weise zu beeinflussen oder die Gefahr einer Gefährdung der beruflichen Unabhängigkeit der Geschäftspartner:innen mit sich bringen.
Fairness im Wettbewerb
Die Geschäftspartner:innen verpflichten sich zur Achtung des fairen Wettbewerbs, vor allem durch Einhaltung des jeweils geltenden Kartellrechts und internationalen und nationalen Regelungen sowie der Gesetze zum Schutz und zur Förderung des Wettbewerbs.
Im Umgang mit Wettbewerber:innen verbieten diese Vorschriften insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen, Verkaufsgebiete oder Kund:innen aufteilen oder den freien und offenen Wettbewerb in unangemessener Weise behindern.
Einhaltung
Die Einhaltung von Recht und Gesetz hat für uns oberste Priorität. Wir und alle unsere externen Geschäftspartner:innen und Auftragnehmer:innen, die zur Einhaltung unseres Code of Conduct/Verhaltenskodex verpflichtet sind, beachten die für die jeweilige Tätigkeit geltenden gesetzlichen Regelungen. Gelten verschiedene Regelungen nebeneinander, ist jeweils diejenige umzusetzen, welche den Beschäftigten das höchste Maß an Schutz und Sicherheit gewährt.
Um die Einhaltung der Verhaltensregeln gewährleisten zu können, hat die Frutania einen Rückmeldemechanismus eingeführt. Unter der E-Mail-Adresse complaints@frutania.de können Verstöße und/oder Hinweise gemeldet werden, welchen dann umgehend nachgegangen wird.
Verstöße gegen Satzungen und Gesetze leiten wir unverzüglich an die zuständige Stelle im Unternehmen weiter. Solche Meldungen werden streng vertraulich behandelt und können auch anonym erfolgen. Wir gehen allen Hinweisen nach und klären etwaige Verstöße kompromisslos auf.
Den Geschäftspartner:innen kann bei einem Verstoß gegen diesen Code of Conduct/Verhaltenkcodex eine Frist zur Abhilfe gesetzt werden oder dieser kann, wenn dies nicht möglich ist, abgemahnt werden. Frutania hat das Recht, einzelne oder sämtliche Vertragsbeziehungen mit Geschäftspartner:innen bei Nichteinhalten der Anforderungen dieses Code of Conducts/ Verhaltenskodex oder bei fehlender Anstrebung auf Verbesserung, trotz angemessener Frist von Frutania, außerordentlich fristlos zu kündigen.
Die Geschäftspartner:innen fordern ihre Vorlieferant:innen und Beauftragten auf, die Anforderungen des Code of Conducts/ Verhaltenskodex im gleichen Umfang einzuhalten. Die Vorlieferant:innen und Beauftragten werden über den Inhalt dieses Code of Conducts/ Verhaltenskodex informiert und die Anforderungen und Standards eingefordert.